AB 08. FEBRUAR WIEDER GEÖFFNET
Wie in der Pressekonferenz des Bundeskanzlers am 01.02. verlautbarten Information können Masseure ab dem 08.02.2021 unter folgenden Voraussetzungen wieder öffnen: Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften KundInnen müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Antigen-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein...
03 Februar, 2021