Die Bürstenmassage – früher als eine klassische Anwendung zur „Abhärtung“ gedacht – ist heute oft Teil von Wellnessbehandlungen zur Steigerung des Wohlbefindens. Doch kann sie viel mehr und trägt als gutes, preiswertes und wirksames Mittel zur Gesundheitsvorsorge bei: Sie hilft Morgenmuffel munter zu werden, stärkt das Immunsystem, verbessert die Hautstruktur und wirkt mildernd bei chronischen Erkrankungen.
Regelmäßige Bürstenmassagen wirken entweder direkt oder reflektorisch über die Nervenverschaltungen und Signalstoffe positiv auf den gesamten Organismus. Das Streichen auf der Haut verbessert deren Durchblutung und führt dazu, dass verstärkt gefäßaktive Stoffe wie Histamin gebildet werden, die das Herz-Kreislauf-System anregen. So fließt das Blut des Körpers wieder vermehrt in das feine Kapillarsystem unseres größten Organs, der Haut. Durch die Umverteilung des Blutes kann es zur Verringerung des Blutwiderstandes in den größeren Adern und zur Absenkung eines erhöhten Blutdrucks kommen. Menschen mit Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises (Rheuma, Polyarthritis, Arthrose und andere) können sowohl durch die aktivierte Durchblutung als auch die Anhebung der Schmerzschwelle Erleichterung ihrer chronischen Beschwerden finden. Zudem wird der Rückstrom des Blutes in Richtung Herz angeregt, wodurch der Venen- und Lymphfluss stimuliert wird (wichtig zum Beispiel bei „dicken Füßen“ oder anderen verstärkten Wassereinlagerungen). Nicht zuletzt verbessert das regelmäßige Körperbürsten die Hautelastizität (gut zum Beispiel bei „Orangenhaut“) und aktiviert das Abwehrsystem des Körpers, dessen Funktionen, wie zum Beispiel die Vitamin D-Bildung, ebenso wesentlich in der Haut gelagert sind.
Indikationen:
Kontraindikationen:
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.
Zweck: Anzeigen des Kartendienstes Google Maps
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Google Maps wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Wiedergabe von Videos
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck:Vermeidung nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben
Verarbeitungsvorgänge:Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Berechnung einer User-ID; Anreicherung von Werbenetzwerken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Die Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass die Nutzung von reCaptcha und damit verbundenen Formularen nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.