03 Feb AB 08. FEBRUAR WIEDER GEÖFFNET
Wie in der Pressekonferenz des Bundeskanzlers am 01.02. verlautbarten Information können Masseure ab dem 08.02.2021 unter folgenden Voraussetzungen wieder öffnen:
- Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften
- KundInnen müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Antigen-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
- Unternehmer und Mitarbeiter müssen sich offenbar auch alle 48 Stunden testen lassen. (So haben wir zumindest die Formulierung in der Pressekonferenz verstanden.)
- FFP-2-Maskentragepflicht für Dienstleister, Mitarbeiter sowie Kunden (trotz negativem Antigen-Test)
Nicht ganz so einfach wie gewohnt aber trotzdem freue ich mich schon auf all meine Klienten, wenn ich sie wieder behandeln darf.